Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des NOVO Musikverlages Online-Shop

(Stand: September 2009)


§1 Geltung der Bedingungen
1. Die Angebote, Lieferungen und Leistungen des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Leistungs- und Zahlungsbedingungen. Diese  gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.


§2 Vertragsabschluß
1. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sämtliche Preise sind Bruttopreise zzgl. Versandkosten.
2. Die bei Vertragsabschluß festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Abweichungen der gelieferten Ware von den Angebotsunterlagen sind zulässig, soweit sie nicht grundlegender Art sind und der vertragsmäßige Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird.

§3 Lieferung, Lieferzeiten, Gefahrenübergang
1. Die Lieferung erfolgt ab Lager des Verkäufers, sofern keine schriftlich bestätigte Abweichung vereinbart worden ist.
2. Sofern der Käufer nicht ausdrücklich anderes bestimmt, erfolgt die Transportversicherung der Sendung zu Lasten des Käufers.
3. Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbstständige Lieferungen.
4. Versand und Zustellungen erfolgen auf Rechnung des Käufers. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Beschädigung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Genehmigung der Ware als erfolgt. Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer oder dessen Beauftragten oder den Spediteur oder dessen Beauftragten, die vom Verkäufer benannt sind, an den Kunden über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden des Verkäufers verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
5. Verzögert sich eine Lieferung über den vom Verkäufer zugesagten oder nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Termin hinaus, können Rechte hieraus nur erst nach Ablauf einer vom Käufer gesetzten angemessenen sechs Wochen betragenden Nachfrist geltend gemacht werden. Gerät der Verkäufer danach in Verzug oder wird die Lieferung für den Verkäufer unmöglich, ist der Ersatz des mittelbaren Schadens ausgeschlossen, soweit Verzug oder Unmöglichkeit nicht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung vom Verkäufer beruht. Die erweiterte Haftung im Sinne des § 287 BGB ist ausgeschlossen.
6. Unvorhergesehene Ereignisse außerhalb der Kontrolle des Verkäufers wie beispielsweise Kriegsgefahr, Gewaltanwendungen Dritter, hoheitliche Eingriffe einschließlich währungs- und handelspolitische Maßnahmen, Arbeitskämpfe am Ort des Verkäufers, des Lieferanten des Verkäufers oder des Tran-sportunternehmens, Unterbrechungen der vorgesehenen Verkehrsverbindungen, Rohmaterialmangel, sowie vom Verkäufer nicht zu vertretene Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder im Betrieb des Lieferanten des Verkäufers verlängern fest vereinbarte Lieferfristen- und termine um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dies gilt auch, sofern sich der Verkäufer in Lieferverzug befindet oder sofern die Leistungshindernisse vor Vertragsschluss vorhanden, dem Verkäufer aber unbekannt waren. Der Verkäufer wird dem Käufer derartige Hindernisse unverzüglich mitteilen. Dauern solche Lieferverzögerungen länger als zwei Monate, sind beide Seiten berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer kann jedoch erst zurücktreten, wenn der Verkäufer auf seine Aufforderung nicht binnen Wochenfrist erklärt, dass der Verkäufer zurücktreten oder
binnen angemessener Frist liefern will. Dasselbe Rücktrittsrecht besteht unabhängig von der vorgenannten Frist, wenn die Durchführung des Vertrages wegen der eingetretenen Verzögerungen für die Parteien unzumutbar geworden ist.


§ 4 Gewährleistung und Haftung
1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl und auf seine Kosten einen gleichwertigen Ersatz oder beseitigt den Mangel. Der Anspruch des Käufers auf Rücktritt, Minderung oder Schadenersatz, ist ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer kann innerhalb einer Frist von 8 Wochen keinen gleichwertigen Ersatz liefern oder den Mangel innerhalb dieser Zeit beseitigen. Im Falle fehlender oder nicht gleich-wertiger Ersatzlieferung oder des Fehlschlagens der Mängelbeseitigung steht dem Käufer das Recht auf angemessene Minderung oder Rücktritt vom Vertrag zu. Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Verkäufer fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

§5 Eigentumsvorbehalt
1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware so lange vor, bis der Kunde sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Verkäufer einschl. aller Nebenforderungen bezahlt hat, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet worden sind.

 

§6 Zahlung

1. Rechnungen des Verkäufers sind zahlbar per Nachnahme, Überweisung oder gegen Vorkasse, es sei denn, es wurde mit dem Verkäufer schriftlich eine andere Zahlungsweise vereinbart.

2. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Verkäufer ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu. 3. Der Käufer kann gegen Forderungen des Verkäufers mit eigenen Forderungen nicht die Aufrechnung erklären, es sei denn es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen des Käufers. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungs-rechtes des Käufers ist ausgeschlossen.


§7 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Teilwirksamkeit
1. Erfüllungsort für die Lieferung der Vertragsprodukte und Gerichtsstand für alle Rechtstreitigkeiten ist Neuwied.  Es gilt deutsches Recht.
2. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

NOVO Musikverlag Online-Shop
Dr. Jürgen Böhme
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